Outsourcing mit Werksvertrag
    Diese Variante lohnt sich für viele Firmen. Bestimmte Aufgaben werden hierbei nicht durch die eigenen
    Mitarbeiter getätigt, sondern es werden Werksverträge mit Arbeitskräften abgeschlossen. Diese Regelung
    spielt meistens bei nur vorübergehenden Tätigkeiten des Personals aus Osteuropa eine Rolle. Dabei beraten wir Sie gerne umfassend über dieses Thema und sorgen für rechtmäßige Werksverträge mit geeignetem Personal.
Wofür eignen sich Werksverträge
    Diese Verträge enthalten als wichtiges Merkmal eine konkrete Aufgabenstellung für beide Seiten. Für die positive Erledigung des Auftrags erhält der Werkunternehmer die vertraglich festgelegte
    Vergütung. Für Bauarbeiten und Handwerker eignet sich das Outsourcing besonders. Für beide Seiten lässt sich leicht
    die im Auftrag vorgegebene Arbeitsleistung beschreiben und entsprechend kontrollieren.
    
    Günstiger und felxibler
    Wieder sprechen die Kosten für das Outsourcing. Die Beiträge zur Sozialversicherung müssen nicht abgeführt werden. Auch die
    Kosten bei Krankheit entfallen, da der Werkunternehmer die Leistung dann zu einer anderen Zeit erbringen muss.
    Ein enormer Pluspunkt ist zudem die Flexibilität. Werkverträge enden mit der Erledigung des Auftrags.
    Kündigungsschutzregelungen betreffen hier die Betriebe ebenfalls nicht.
Zuverlässiges Personal aus Osteuropa
    Bei uns können Sie vertrauen: Wir vermitteln nur geeignete und motivierte Fachkräfte aus Osteuropa. Eine gewissenhafte
    Auswahl und unsere Erfahrung gewährleisten, dass die Mitarbeiter über die notwendigen Qualifikationen verfügen
    und zuverlässig ihrer Arbeit nachgehen. Denn nur so erweisen sich Werksverträge als vorteilhaft.